- Beschluss -

Schlanke Verwaltung statt Bürokratie - Sozialleistungen aus einer Hand

- Beschlossen durch Bezirksparteitag am 19.10.2025 -

Unser heutiger Sozialstaat ist ein teures und ineffizientes Bürokratiemonster. Ein
Dschungel aus unzähligen Behörden, Gesetzen und Zuständigkeiten führt dazu, dass
staatliche Hilfe oft nicht dort ankommt, wo sie am dringendsten benötigt wird.
Bürgerinnen und Bürger sehen sich mit einer Vielzahl von Ämtern konfrontiert – vom
Jobcenter über die Familienkasse bis zum BAföG-Amt. Diese Zersplitterung verursacht
nicht nur enorme administrative Kosten, sondern schafft vor allem hohe Hürden für die
Menschen. Viele Berechtigte kapitulieren vor dem Aufwand der Antragstellung oder
wissen schlicht nicht, was ihnen zusteht, und fallen so durch das Raster des Systems.
Das ist eines modernen Staates unwürdig.

Wir Freie Demokraten sind überzeugt, dass es Zeit für einen radikalen Wandel ist.
Statt am System herumzudoktern, wollen wir es von Grund auf neu und liberal denken.
Wir fordern daher, die Auszahlung sämtlicher staatlicher Transferleistungen – von
Leistungen aus dem SGB und KGG bis hin zum BAföG – ausschließlich bei den
Finanzämtern zu zentralisieren. Die Finanzverwaltung verfügt mit der Steuer-
Identifikationsnummer bereits über den Schlüssel zu einer digitalen Verwaltung und
besitzt die relevantesten Daten der Bürger.

Diese Zentralisierung ermöglicht den entscheidenden Schritt: die Abschaffung der
entwürdigenden und aufwendigen Einzelanträge. Stattdessen sollen Ansprüche auf
Sozialleistungen automatisch auf Basis der jährlichen Steuererklärung oder der
vorliegenden Lohnsteuerdaten proaktiv berechnet und ausgezahlt werden. Dies wandelt
die Bringschuld des Bürgers in eine moderne Dienstleistungspflicht des Staates um.
Als logische Konsequenz dieser Effizienzrevolution werden die bisher zuständigen
Sozialleistungsbehörden in ihrer jetzigen Form überflüssig und sind konsequent
aufzulösen. Die dadurch freiwerdenden erheblichen finanziellen und personellen
Ressourcen können zur Stärkung der Kernaufgaben des Staates oder zur Entlastung der
Steuerzahler eingesetzt werden.

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