- Beschluss -
Ehrenamt entfesseln, Bürokratie abbauen: Für eine faire und praxistaugliche Umsatzsteuerregelung für Vereine
- Beschlossen durch Bezirksparteitag am 19.10.2025 -
Die FDP fordert die schnelle und wirksame Entlastung von ehrenamtlich geführten
Vereinen von unnötiger Steuerbürokratie.
Konkret sollen folgende Änderungen im Umsatzsteuerrecht angestoßen werden:
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Einführung einer Zwei-Jahres-Regelung: Ein gemeinnütziger Verein soll erst dann der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, wenn die relevante Umsatzgrenze für Kleinunternehmer (derzeit 25.000 €) in zwei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten wird. Ein einmaliges Überschreiten, beispielsweise durch eine Jubiläumsfeier, darf nicht zur sofortigen Steuerpflicht im Folgejahr führen. -
Anhebung der Umsatzgrenze: Die Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG soll spürbar und inflationsangepasst auf mindestens 50.000 € angehoben werden, um den Vereinen mehr finanziellen Spielraum für ihre satzungsgemäßen Zwecke zu geben.