- Beschluss -

Ehrenamt entfesseln, Bürokratie abbauen: Für eine faire und praxistaugliche Umsatzsteuerregelung für Vereine

- Beschlossen durch Bezirksparteitag am 19.10.2025 -

Die FDP fordert die schnelle und wirksame Entlastung von ehrenamtlich geführten
Vereinen von unnötiger Steuerbürokratie.

Konkret sollen folgende Änderungen im Umsatzsteuerrecht angestoßen werden:

  •  Einführung einer Zwei-Jahres-Regelung: Ein gemeinnütziger Verein soll erst dann der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, wenn die relevante Umsatzgrenze für Kleinunternehmer (derzeit 25.000 €) in zwei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten wird. Ein einmaliges Überschreiten, beispielsweise durch eine Jubiläumsfeier, darf nicht zur sofortigen Steuerpflicht im Folgejahr führen.
    
  •  Anhebung der Umsatzgrenze: Die Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG soll spürbar und inflationsangepasst auf mindestens 50.000 € angehoben werden, um den Vereinen mehr finanziellen Spielraum für ihre satzungsgemäßen Zwecke zu geben.
    

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